Ostwestfalen-Lippe
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- Erstellt am Montag, 04. Juli 2011 14:05
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. November -0001 01:00
- Veröffentlicht am Montag, 04. Juli 2011 14:05
- Geschrieben von HENNING OBERHEIDE
Kontrollen im Einzelhandel
Die Bezirksregierung Detmold hat für die nächsten Wochen unangemeldete Arbeitszeitkontrollen in Einzelhandelsbetrieben ankündigt.
In Ostwestfalen-Lippe werden Kontrolleure der Bezirksregierung in den nächsten Wochen unangemeldet etwa 46 Einzelhandelsbetriebe aufsuchen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen bei den Arbeits- und Pausenzeiten überprüfen. Dies ist Teil einer landesweiten Aktion und betrifft insbesondere Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Bäckereien.
Wir rufen daher nochmals in Erinnerung, dass die werktägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten und nur unter bestimmen Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden darf. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (ggf. aufgeteilt in 2 Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten) zu unterbrechen. Länger als 6 Stunden (Jugendliche: 4,5 Stunden) hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Eine Beschäftigung von jugendlichen Arbeitnehmern oder werdenden oder stillenden Müttern vor 6.00 und nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls nicht zulässig. Gleiches gilt für eine Beschäftigung von Jugendlichen vor einem vor 9.00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht.

























