Mitteilung bzgl. Stromlieferabkommen
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- Erstellt am Montag, 31. Mai 2010 17:47
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. November -0001 01:00
- Veröffentlicht am Montag, 31. Mai 2010 17:47
- Geschrieben von admin
Ein zusätzlicher geldwerter Vorteil für unsere Mitgliedsunternehmen, die das Stromlieferabkommen mit den Stadtwerken Bielefeld/Gütersloh nutzen, ergibt sich durch die Tatsache, dass die aktuell vereinbarten Strompreise inklusive der sog. EEG-Abgabe (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Zuschlag) verhandelt sind. Die "Nichtumlage" des neuen EEG-Satzes für Mitglieder des Verbandes (Differenz zum bisherigen EEG-Satz = 0,757 Ct/kWh), bzw. die Mitglieder die am Stromlieferabkommen teilnehmen, bedeutet dies eine zusätzlich hohe Ersparnis zu den ohnehin schon guten Konditionen des Tarif-Rahmenvertrages mit den Stadtwerken Bielefeld/Gütersloh.
Weiteres im Mitgliederrundschreiben BDDaktuell 04/2010........

























